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Vermittlungsverfahren

Für die Lösung von Konflikten kleinerer bis mittlerer Grösse eignet sich das Vermittlungsverfahren. Es kann in jeder Art von Konflikten vermittelt werden, z.B. Baumängel, Leistungen aus dem Werkvertrag, Streit zwischen Nachbarn etc. In wirtschaftlich harten Zeiten ist auch oft eine überhöhte Rechnung eines Unternehmers oder ungerechtfertigte Abzüge eines Bestellers Grund für einen Konflikt. In solchen Fällen gilt es zusätzlich die rechtliche Situation zu klären.

Der von den Parteien ausgewählte Vermittler versucht eine für alle Parteien annehmbare Lösung auszuarbeiten. Die Dauer der Vermittlungsbemühungen sollte je nach Komplexität zwei bis drei Monate nicht überschreiten.

Als Mediator habe ich die Techniken erlernt, die Konfliktparteien zu unterstützen und dabei die Interessen und Bedürfnisse hinter den oft verhärteten Positionen zu klären. Dabei erweitert sich der Horizont für Lösungsmöglichkeiten, die die Beteiligten am Konflikt vorher nicht gesehen haben.

Scheitert die Vermittlung und es kann keine Lösung gefunden werden, besteht für die Parteien die Möglichkeit, das Schiedsgerichts anzurufen oder der Fall ans ordentliche Gericht zu ziehen.
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