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Schiedsgericht

Baufachliche Schiedsrichtertätigkeit

Ist ein Gutachten erstellt und der Konflikt kann im Vermittlungsverfahren nicht abschliessend gelöst werden, so steht den Parteien, je nachdem was vereinbart worden ist, die Anrufung eines spezialisierten Schiedsgerichts oder den Gang ans ordentliche Gericht offen. Im Schiedsverfahren fällt ein Einzel- oder Dreierschiedsgericht (je nach Streitwert) mit einem Schiedsspruch ein Urteil. Das Schiedsverfahren ist als schnelles Verfahren konzipiert, denn innert maximal drei Monaten nach Übermittlung der Akten sollte ein Schiedsspruch gefällt sein.

In meiner längjährigen vielseitigen Berufspraxis, verbunden mit stetiger Weiterbildung konnte ich mir die fachliche Qualifikation in Bau- und Rechtsfragen erwerben. Als Schiedsrichter garantiere ich Ihnen die Gewährleistung einer zügigen und einwandfreien Durchführung des Verfahrens.

Bei einem hohen Streitwert oder einer hohen Komplexität, werde ich Ihnen empfehlen, zwei Kollegen beiziehen zu dürfen, um das Verfahren zu dritt abwickeln zu können. Selbstverständlich werde ich, falls notwendig, juristische Unterstützung in Anspruch nehmen.
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